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Hauswirtschaft im Visier des MDK und der örtlichen Behörde nach WTG Mühlheimer Tagung der Hauswirtschaft 26.-28.Oktober

. Hauswirtschaft im Visier des MDK und der örtlichen Behörde nach WTG Mühlheimer Tagung der Hauswirtschaft 26.-28.Oktober 2010 Renate Forke - Altenhilfereferentin im Evangelisches Perthes Werk e.V. . Evangelisches Perthes-Werk e.V. Münster kurz vorgestellt.

Samuel
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Hauswirtschaft im Visier des MDK und der örtlichen Behörde nach WTG Mühlheimer Tagung der Hauswirtschaft 26.-28.Oktober

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Presentation Transcript


  1. . Hauswirtschaft im Visier des MDK und der örtlichen Behörde nach WTG Mühlheimer Tagung der Hauswirtschaft 26.-28.Oktober 2010 Renate Forke - Altenhilfereferentin im Evangelisches Perthes Werk e.V.

  2. Evangelisches Perthes-Werk e.V. Münsterkurz vorgestellt

  3. Clemens Theodor Perthes (1809–1867)

  4. 1854 Eröffnung der ersten „Herberge zur Heimat“ in Bonn 1886 Gründung des Westfälischen Herbergsverbandes 1965 Gründung des Perthes-Werkes mit 22 Einrichtungen 1970 Umbenennung in Evangelisches Perthes-Werk 2010 67 eigene Einrichtungen der Alten- und Behinderten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe

  5. Arbeitsfelder1 • Altenhilfe2.997 Plätze 27 Stationäre Altenhilfeeinrichtungen 2.465 Altenwohnungen 365 Kurzzeitpflege 12 6 Tagespflegen 90 1 Fachseminar für Altenpflege 60 2 Diakoniestationen 1 Hospiz 5 • Unterstützung für Menschen mit Behinderungen1.437 Plätze Wohnstätten 331 Arbeitsplätze der WfbM-Werkstätten 1.106 Außenwohngruppen Ambulant Betreutes Wohnen

  6. Arbeitsfelder 2 - Unterstützung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten 354 Plätze• 6 Werkstätten 200 • 5 Wohnheime 146• Dezentrales Wohnen• 2 Beratungsstellen• 1 Übernachtungsstelle 8 • Suchtkrankenhilfe 45 Plätze • Wohnhaus Wiedereingliederungshilfe 45 • Hospiz 5 Plätze • Fachseminar für Altenpflege 60 Plätze Plätze insgesamt 4.945Mitarbeitende insgesamt 3.855

  7. Arbeitsfelder 3 Tochter-GmbHs • Perthes-Verwaltungsgesellschaft GmbH • Fritz-Berg-Stiftung, Altena; • Altenwohnheim Mennighüffen, Löhne • Bethesda-Seniorenzentrum GmbH, Gronau • Jakobi-Altenzentrum Rheine gGmbH • Diakonissenmutterhaus Münster gGmbH • Evang. Altenhilfezentrum im Schlosspark zu Dülmen gGmbH 595 Plätze • Perthes-Dienste GmbH

  8. Mitgliederversammlung Verwaltungsrat Finanzausschuss Bauausschuss Perthes-Dienste GmbHaeterno GmbH 4 Altenhilfe GmbHs (Mehrheit) 4 GmbHs (Minderheit) 1 AG (Minderheit) Perthes Verwaltungsgesellschaft GmbH Vorstand Hauptverwaltung 37 Altenhilfe-Einrichtungen 13 Behinderten- Einrichtungen 13 Wohnungslosen- Einrichtungen 1 Hospiz Örtliche Kuratorien Örtliche Kuratorien Örtliche Kuratorien Örtliche Kuratorien Struktur des EPW

  9. Vorstand Stabsstellen Stabsabteilungen Abteilungen Finanzen und Betrieb (und Controlling) Öffentlichkeitsarbeit Projektmanagement Technik und Investitionen Innenrevision und Datenschutz Pflegerevision Personal und Allgemeine Verwaltung EDV Qualitätssicherung Struktur der Hauptverwaltung des EPW Pflegerevision Arbeitssicherheitund Umweltschutz

  10. Clemens-Theodor-Perthes-Stiftung Die Clemens-Theodor-Perthes-Stiftung ist als gemeinnützige selbständige Evangelische Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Sie unterliegt der Aufsicht des Landeskirchenamtes in Bielefeld. Dadurch wird sichergestellt, dass die Stiftung ihren Aufgaben gemäß verwaltet und ihre Gewinne ausschließlich satzungsgemäß verwendet. Stiftungskonto: KD-Bank eG – Bank für Kirche und Diakonie BLZ: 350 601 90, Konto-Nr.: 2 100 288 012

  11. Das EPW in Westfalen

  12. MDK-Prüfungen und Transparenzberichte Seit 1. Juli 2009 – MDK-Prüfung nach neuer Qualitäts-Prüfrichtlinie (QPR) • Regelprüfung, Anlassprüfung, Wiederholungsprüfung • QPR enthält auch die Transparenzkriterien, die benotet veröffentlicht werden EPW – geprüfte Einrichtungen • Stand heute: 21 MDK - Prüfungen Medieninteresse groß • Deutschlandfunk begleitete erste Prüfung • WDR-Fernsehen „Lokalzeit“ • Zeitungsartikel in vielen Regionen

  13. MDK-Prüfgrundlagen Aktueller Stand des Wissens (DNQP & § 113a SGB XI) Expertenstandards Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität nach § 113 SGB XI PTVS / PTVA Pflegetransparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114a Abs. 7 SGB XI MDK-Anleitungen (intern) Gesetz SGB XI

  14. Pflegetransparenzvereinbarungen - PTV • PTV für stationäre Pflege am 17.12.2008 verabschiedet • Vereinbarungspartner: GKV-Spitzenverband, Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, überörtliche Sozialhilfeträger und kommunale Spitzenverbände unter Beteiligung des MDS • Bewertung mit Noten in drei Ebenen: • Gesamtergebnis • Qualitätsbereiche (4) • Qualitätskriterien/ ~fragen innerhalb der Qualitätsbereiche • Notensystem: sehr gut bis mangelhaft

  15. 4 Qualitätsbereiche in der PTVS • „Pflege u. medizinische Betreuung“ - 35 Kriterien • „Demenz“ – 10 Kriterien • „Soziale Betreuung…“ – 10 Kriterien und • „Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft, Hygiene“– 9 Kriterien • „Bewohnerbefragung“ – 18 Kriterien • Die Noten setzen sich aus 82 Einzelbewertungen zusammen • Die Gesamtnote (stationär) wird aus 64 Einzelkriterien (=Transparenzfragen) gebildet ohne Bewohnerbefragung

  16. Veröffentlichte Transparenzberichte • Pflicht, Berichte hausintern an gut sichtbarer Stelle auszuhängen • Transparenzberichte im Internet lesbar unter: • www.pflegenoten.de(GKV-Spitzenverband) • www.pflegelotse.de(vdek – Verband der Ersatzkassen) • www.der-pflegekompass.de(LSV, IKK, Knappschaft) • www.aok-gesundheitsnavi.de(AOK) • www.bkk-pflege.de(BKK)

  17. Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht Auszüge der zu bemängelnden Bewertungssystem-Schwächen: • Dokumentationsqualität wird mit Ergebnisqualität gleichgesetzt • neue Detailtiefe als Dokumentationsqualität • Stichwort INDIVIDUELL in allen Pflege- und Betreuungssituationen • Stichprobenauswahl aus allen Bewohnern • entscheidet, ob alle Fragen in Bewertung einfließen oder nicht • chronische Wunde = 4 Fragen • Schmerz = 3 Fragen) • … • entscheidet über die Stichprobengröße bei Einzelfragen oder ganzen Qualitätsbereichen (Demenz = 1) • Stichprobe kann auch nur einen Wohnbereich treffen • Fazit: Stichprobe kann glücklich machen oder auch nicht

  18. Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht • Prüferhaltungen, ~Meinungen • trotz Ausfüllanleitung Interpretationsspielräume • Kein aktives Nachfragen, um Ungereimtheiten aufzuklären • geschützter Aufenthalt im Freien • Zaun oder begleitender Spaziergang • Sterbekonzept • fehlende Mindestinhalte im Konzept versus vorhandene Prozessbeschreibung • Individuelle Portionsgröße • Muss als Schlüsselbegriff im Konzept nachlesbar sein

  19. Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht • Dichotome Fragen • 26 Fragen, die nur mit Ja oder Nein beantwortet werden • d.h. hier ist nur die Note 1 oder die Note 5 möglich • Hauswirtschaft • Alle 9 Kriterien sind dichotome Fragen • Prüfern fehlt die Fachkenntnis (Pflege, Arzt) • hier wird oft geglaubt, was erzählt wird • ein aussagekräftiges Konzept ist Gold wert • Im EPW gibt es im 4. Qualitätsbereich „Wohnen..“ nur die Note 1,0 oder die Note 1,4

  20. Anfängliche Stolperfallen im Qualitätsbereich Hauswirtschaft: Beispiel-Kriterien

  21. Zukunft der Transparenzberichte • gemäß § 115 Abs.1a i.V.m. § 8 Abs.3 SGB XI werden die Transparenzvereinbarungen als Modellprojekt evaluiert • Evaluationsprozess wird begleitet von 16-köpfigen Beirat • aus Leistungsträgern, Leistungserbringern, Wissenschaft, Politik, Verbraucherschutz, MDS und MDK • zwei Vertreter aus der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrt (BAGFW) • Auswertung erfolgte durch • Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg • Alice-Salomon-Hochschule Berlin • Ergebnisse im Juli 2010 ergaben zahlreiche Schwächen im System

  22. Zukunft der Transparenzberichte • Seit Juli 2010 werden Änderungsbedarfe von den Vertragspartnern in die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTVS) neu vereinbart • Bis 2011 will der Gesetzgeber Ergebnisse für eine Überarbeitung • DW-RWL plädiert für Aussetzung des bestehenden Benotungssystems hin zu einem Neustart anderer Prüfsysteme • Sozialgericht Münster urteilt im August 2010: Transparenzverfahren erfüllt nicht gesetzlichen Auftrag (Prüfung Ergebnisqualität) - Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen • Es bleibt abzuwarten, wie es 2011 weitergeht

  23. Rahmenprüfkatalog WTG • Gesetzliche Grundlage ist § 18 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) • Rahmenprüfkatalog trat im Dezember 2009 in Kraft • Ziel sind landsweite einheitliche Prüfungen (Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit) • Durchführung der Prüfung durch die Behörden der Kreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung • Bewohnerschutz und Bewohnerrechte im Vordergrund

  24. Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG • Prüf-Rhythmus: jährlich wiederkehrend / anlassbezogen • Bei Anlassbezogener Prüfung: wird nur der Teil des Rahmenprüfkataloges bearbeitet, der für Beschwerde maßgeblich ist • Deckblatt • Angaben zum Betreiber und zur Einrichtung • Einrichtungstyp • Aktuelle Prüfberichte • Preise • Soziale Infrastruktur

  25. Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG 8 Prüfkategorien: • Auswahl der Betreuungseinrichtung • Wohnqualität der Betreuungseinrichtung • Wohnqualität der Zimmer • Essen und Trinken • Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung • Personelle Ausstattung der Betreuungseinrichtung • Pflegerische und soziale Betreuung • Bewohnerrechte und Kundeninformation

  26. Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG 8 Prüfkategorien: • 78 Fragen insgesamt mit jeweiligen Unterfragen • Jede Kategorie enthält ein Fazit • Mit Stärken und Schwächen der Einrichtung • Träger und Pflegekasse erhalten in der Regel nur diese Fazite als Bericht. • Der komplette Rahmenprüfbericht wird als internes, behördliches Arbeitspapier verwendet • Behörde in Münster überreicht auf Wunsch kompletten Bericht • Viele Konzepte werden erbeten • Konzepte können kurz und knapp sein • z.B. nur Prozess- oder Verfahrensbeschreibungen

  27. Kategorien für die Hauswirtschaft Kategorie 4: Essen und Trinken • Verpflegungssituation wird überprüft • Umgang mit besonderen Ernährungssituationen • Umsetzung des Mitbestimmungsrecht der Bewohner bei der Speisenplanung • Gespräche mit Bewohnern, Angehörigen, Beirat etc. Unterlagen: • Hauswirtschaftliches Konzept • Speiseplan (Wahlmenü, Snacks, saisonale Menüs) • Getränkeversorgung

  28. Kategorien für die Hauswirtschaft Kategorie 6: personelle Ausstattung der Einrichtung • Fort- und Weiterbildungspläne, auch für Mitarbeiter der Hauswirtschaft • Es muss eine Hauswirtschaftsfachkraft vorhanden sein • Behörde kann hier auch eine Befreiung erteilen, je nach Konzept der Einrichtung (z.B. Outsourcing von Speisenzubereitung)

  29. E N D E Danke für die Aufmerksamkeit

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