1 / 25

Gesundheitsförderung an Hochschulen – speziell Betriebliches Eingliederungsmanagement

Gesundheitsförderung an Hochschulen – speziell Betriebliches Eingliederungsmanagement. Dr. Diethard Kuhne Sozial- und Organisationspsychologe Wuppertal Schulung für Mitglieder von Personalräten an Hochschulen Bad Wildungen, 22.-24. September 2008. Gliederung. Gesundheit - Definitionen

Albert_Lan
Download Presentation

Gesundheitsförderung an Hochschulen – speziell Betriebliches Eingliederungsmanagement

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Gesundheitsförderung an Hochschulen – speziell Betriebliches Eingliederungsmanagement Dr. Diethard Kuhne Sozial- und OrganisationspsychologeWuppertal Schulung für Mitglieder von Personalräten an HochschulenBad Wildungen, 22.-24. September 2008 Dr. Diethard Kuhne

  2. Gliederung • Gesundheit - Definitionen • Gesundheitsschutz - Gesundheitsförderung • Betriebliche Gesundheitsförderung • Ein Ressourcenmodell – Salutogenese ---- • BEM – politischer Hintergrund • BEM – Prävention nach § 84 Abs. 1 u. 2 SGB IX • Beteiligte am Eingliederungsmanagement • Entwicklung präventiver Maßnahmen • Allgemeine Aufgaben und Instrumente • Fragen zur Klärung im Vorfeld • Übersicht über Maßnahmen • Initiativrecht der Interessenvertretung • BEM und krankheitsbedingte Kündigung Dr. Diethard Kuhne

  3. Gesundheit - Definitionen • World Health Organisation: • Gesundheit ist der Zustand vollständigen körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen. (1946) • Gesundheit ist die Fähigkeit und Motivation, ein wirtschaftlich und sozial aktives Leben zu führen. (1987) • Bernhard Badura (2002):Gesundheit ist Voraussetzung und Ergebnis einer kontinuierlichen Auseinandersetzung des Menschen mit Bedingungen und Herausforderungen in Familie, Schule, Arbeitswelt und Freizeit. ... Am überzeugendsten erscheint eine Vorstellung von Gesundheit als Kompetenz oder Befähigung zu einer aktiven Lebensbewältigung, eine Fähigkeit zur Problemlösung und Gefühlsregulierung, durch die ein positives seelisches und körperliches Befinden und ein unterstützendes Netzwerk sozialer Beziehungen erhalten oder wiederhergestellt wird. Dr. Diethard Kuhne

  4. Gesundheitsschutz - Gesundheitsförderung • Bedingungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Hochschulbereich sind durch gesetzliche und tarifliche Vorschriften weitgehend geregelt • z.B. Gefährdungsanalysen für jeden Arbeitsplatz als Grundlage für Maßnahmen zur Sicherung bzw. Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. • Komplexes Zusammenwirken von Hochschulverwaltung, Sicherheitsfachkräften, betriebsärztlichem und Sanitätsdienst, Sicherheits-, Strahlen- sowie Brandschutzbeauftragten und nicht zuletzt den Personal- und Schwerbehindertenvertretungen • http://www.gew-nrw.de/binarydata/download/19-ArbSich_08.pdf • Aktive Gesundheitsförderung in Hochschulen stecken zumeist noch in den Anfängen, aber es tut sich was: http://www.gesundheitsfoerdernde-hochschulen.de/ Dr. Diethard Kuhne

  5. Betriebliche Gesundheitsförderung – was ist gemeint? • Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheits-förderung in der Europäischen Union vom November 1997 (European Network for Workplace Health Promotion) • „Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dies kann durch eine Verknüpfung folgender Ansätze erleichtert werden: • Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen • Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung • Stärkung persönlicher Kompetenzen.“ Dr. Diethard Kuhne

  6. Betriebliche Gesundheitsförderung – was ist gemeint? • Gesundheitsförderung ist als Teil eines umfassenden Personalmanagements auf allen Ebenen anzusehen, insbesondere der Personalentwicklung und der Personalpflege. Sie setzt auf zwei Ebenen an: • Voraussetzungen und Maßnahmen im Bereich organisationaler Strukturen • Einstellungs- und Verhaltensmuster der einzelnen Personen Dr. Diethard Kuhne

  7. Betriebliche Gesundheitsförderung - auch an Hochschulen! • Probleme bei der Implementierung: • Organisationsstrukturen der Verwaltungs- und technischen Bereiche der Hochschulen sind vergleichbar mit denen anderer Behörden; bestimmte Maßnahmen der BGF können adaptiert werden. • Ein einheitliches Personalmanagement für das wissenschaftliche Personal stößt in den dezentralen Fachbereichen und Lehreinheiten auf Widerständeinsbes. wegen der jeweiligen Einzelsouveränität der Professuren. Dr. Diethard Kuhne

  8. Forderungen an die Gesundheitsförderung für das gesamte Personal • Integration effektiver Personalpflege in das Leitbild der Hochschule • Bereitstellung entsprechender Ressourcen im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung • Partizipation der Beschäftigten bei der Einrichtung von „Arbeits- bzw. Steuerkreisen zur Gesundheitsförderung“ auf der Ebene der Hochschulleitung (Personalvertretung) • Beteiligung bei der Erstellung von Gesundheitsberichten und bei der Installierung von Gesundheitszirkeln, ggf. Gesundheitsmoderatoren auf der Ebene der Fachbereiche und der Zentralen Einrichtungen • Organisatorische Maßnahmen zur Erweiterung von persönlichen Kompetenzen im Bereichen des Selbst- und Stressmanagements, der Team- und Kommunikationsfähigkeit und der Konfliktregelung Dr. Diethard Kuhne

  9. Ein Ressourcenmodell der Salutogenese(nach Aaron Antonovsky) • Nicht: Was macht krank? (pathogenetische Betrachtung), • Sondern: Was hält trotz starker Belastung gesund? (salutogenetische Betrachtung). • Dieser Perspektivenwechsel stellt die Erschließung und Förderung von Gesundheitspotentialen in den Vordergrund der Analyse • Keine Dichotomie zwischen Gesundheit und Krankheit (entweder gesund oder krank), sondern fließende Übergänge: Gesundheits-Krankheitskontinuum. Dr. Diethard Kuhne

  10. Ein Ressourcenmodell der Salutogenese Inwiefern eine Person eher gesund oder krank ist, hängt davon ab, • welchen psychosozialen, physischen und biochemischen Stressoren sie zeitweise oder dauerhaft ausgesetzt ist, • welche zusätzlichen krankmachenden Bedingungen (Krankheitserreger ) auf sie und ihre spezifischen Anfälligkeiten (z.B. Organschwächen) einwirken • welche psychosozialen, genetischen und konstitutionellen Widerstandsquellen (Ressourcen) für sie verfügbar sind und aktiviert werden können. • Ein Defizit an objektiven und subjektiven Ressourcen steigert die Stressintensität und damit die Krankheits-Anfälligkeit. Dr. Diethard Kuhne

  11. Interne/externe„Widerstandsquellen“ Umweltvariablen Ereignis-einschätzung - problembezogene Problembearbeitung - emotionsbezogene Herausforderung ? Bedrohung Ressourcen-einschätzung Verlust/Schaden Gesundheits-Krankheits-Kontinuum Personvariablen Ein Ressourcenmodell der Salutogenese Dr. Diethard Kuhne

  12. BEM – Politischer Hintergrund • Ca. 500.000 Kündigungen pro Jahr sind krankheitsbedingt • Chronische Erkrankungen bilden die wesentlichen Ursachen für Arbeitsunfähigkeitstage, Behinderungen und Rentenzugängen wegen Erwerbsminderung • Ca. 85 % der Behinderungen gehen auf Erkrankungen zurück, die im Laufe eines (Erwerbs-)Lebens entstehen. Die chronischen Erkrankungen dominieren. • Der Anteil älterer ArbeitnehmerInnen an der Erwerbsbevölkerung nimmt zu und somit tendenziell das Risiko, krank zu werden. • Demgegenüber stehen wachsende Arbeits- und Leistungsanforderungen – wie z.B. Arbeitsverdichtung, Termin- und Zeitdruck sowie flexibilisierte Arbeitsformen, die den Druck auf die Beschäftigten erhöhen und ein hohes Maß an arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bergen. In Anlehnung anAG der Schwbh-Vertretungen in Industrie, Wirtschaft und Verwaltungen in NRW Dr. Diethard Kuhne

  13. BEM – Politischer Hintergrund • „Durch die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten soll ein betriebliches Eingliederungsmanagement geschaffen werden, das durch geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft sichert. Viele Abgänge in die Arbeitslosigkeit erfolgen immer noch aus Krankheitsgründen. (…) • Die Regelung verschafft der Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz dadurch einen stärkeren Stellenwert, dass die Akteure unter Mitwirkung des Betroffenen zur Klärung der zu treffenden Maßnahmen verpflichtet werden.“ • Bundestags-Drucksache 15/1783, S. 16, zitiert nach Rechtsanwalt Dr. U. Faber Dr. Diethard Kuhne

  14. BEM – Prävention nach § 84 Abs. 1 SGB IX • Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, • Arbeitgeber schaltet möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, • Erörterungaller Möglichkeiten und aller zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können. • Ziel: Das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortzusetzen! • Akteure unter Mitwirkung des Betroffenen werden damit zur Klärung der zu treffenden Maßnahmen verpflichtet. • Stärkerer Stellenwertfür Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz Dr. Diethard Kuhne

  15. BEM – Prävention nach § 84 Abs. 2 SGB IX • Vorliegen einer ununterbrochenen oder wiederholtenArbeitsunfähigkeit von länger als sechs Wocheninnerhalb eines Jahres, • Arbeitgeber klärt mit der zuständigen Interessenvertretung, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. • Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person ist erforderlich. Sie oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungs-managements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. • Arbeitgeber zieht die örtlichen gemeinsamen Servicestellen hinzu. ErforderlicheLeistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben müssen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. • Die zuständige Interessenvertretungen wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Dr. Diethard Kuhne

  16. Langzeit- und mehrfachkranke ArbeitnehmerInnen Arbeitgeber Interessenvertretungen Integrationsamt/ Servicestelle ggf. Werks- oder Betriebsarzt Beteiligte am Eingliederungsmanagement Folgend in Anlehnung an AG der Schwbh-Vertretungen in Industrie, Wirtschaft und Verwaltungen in NRW Dr. Diethard Kuhne

  17. Entwicklung präventiver Maßnahmen Überwindung der Arbeitsunfähigkeit Erhalt, Förderung der Gesundheit Betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement Erhalt der Arbeitsfähigkeit Vorbeugung durch Hilfen und Leistungen Dr. Diethard Kuhne

  18. Elemente der Prävention • Arbeitsorganisation • Arbeitsplatzgestaltung • Arbeitszeit • Personalplanung • Stufenweise Wiedereingliederung • Gesundheitsförderung • Technische Hilfen • Medizinische Rehabilitation • Berufliche Rehabilitation Betriebliches Eingliederungsmanagement besteht ausOrganisations- und Maßnahmenentwicklung und Einzelfallregelung Dr. Diethard Kuhne

  19. Allgemeine Aufgaben • Auf- und Ausbau von Frühwarnsystemen • Einrichtung von Integrationsteams • Vernetzung der betrieblichen und außerbetrieblichen Akteure • Erarbeitung präventiver Konzepte und Entwicklung entsprechender Strukturen bzw. Bedingungen • Erarbeitung von bedarfsorientierten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung • Entwicklung und Umsetzung alter(n)s- und behindertengerechter Arbeitsbedingungen • Erarbeitung von Regelungen zur stufenweisen Wiedereingliederung Dr. Diethard Kuhne

  20. Instrumente • Mitarbeitergespräche / Recherche • Qualifizierungsmaßnahmen / Umschulungen / Reha-Maßnahmen • Organisationsänderungen / Aufgabenverlagerungen • Veränderungen am Arbeitsplatz (Ausstattung, Raumsituation) • Umsetzungen • Beratung der Führungskräfte und der KollegInnen im Umfeld • Finanzielle Anreize intern / Finanzierungskonzepte durch Dritte • Fachliche Hilfestellung bei privaten Problemen • Medizinische Betreuung (Betriebsarzt) • Rentenverfahren / Altersteilzeit • Arbeitsrechtliche Maßnahmen Dr. Diethard Kuhne

  21. Fragen zur Klärung im Vorfeld • Wie wird das Einzelfallmanagement organisiert? • Wer ist an der Maßnahmenplanung und –umsetzung zu beteiligen? Wer trifft die Entscheidungen? Welche Mechanismen zur Konfliktregelung sollten vereinbart werden? • Welche Daten sind für die Maßnahmenentwicklung erforderlich? Welche datenrechtlichen Probleme können auftreten? Welche Vorkehrungen werden zum Schutz der betroffenen AN getroffen? Wer hat Zugriff auf die Daten? • Wie wird das Eingliederungsmanagement in der Hochschule kommuniziert? Wie werden die Maßnahmen umgesetzt, gesteuert und überprüft? • Welche Maßnahmen eignen sich, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden? Welche Maßnahmen können erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen? Dr. Diethard Kuhne

  22. Übersicht über Präventionsmaßnahmen Einzelfallbezogen Bereichsbezogen Einrichtung eines Frühwarnsystems • Identifikation von • Langzeitkranken • Gehäuften Kurzzeiterkrankungen • Mitarbeitergespräche • Identifikation von • auffälligen Krankheitsständen • auffälliger Fluktuation • Feinanalysen • Datenauswertungen • Personalarbeit „vor Ort“ ArbeitsmedizinischeBegutachtung: Belastung Leistungsbild Medizinische Rehabilitation ggf. Rente Hilfe BeruflicheRehabilitation, Belastungs-reduzierung, Arbeitsplatz-gestaltung, Umsetzung, Qualifikation Konsequenz WiederholteFolgegespräche, MedizinischerDienst derKrankenkasse, Evtl. arbeitsrechtl.Schritte Maßnahmenkatalog Förderung der Führungs- und Sozialkompetenz Förderung von Information, Motivation, Identifikation Flexibilisierung der Arbeitssysteme (Zeit, Takt, Soll) Arbeitsplatzgestaltung Projekte der Organisationsentwicklung Dr. Diethard Kuhne

  23. Initiativrecht der Interessenvertretungen • Erhebung und Analyse von Belastungsquellen und Gesundheitsgefahren • Planung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen • Ausgestaltung der präventiven Maßnahmenentwicklung • Ausgestaltung und Umsetzung des Einzelfallmanagements • Einbindung außerbetrieblicher Institutionen • Entwicklung betriebsnaher Reha-Konzepte • Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb • Ausgestaltung einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung Bei der Planung von Gesundheitsförderungs-maßnahmen Dr. Diethard Kuhne

  24. BEM und krankheitsbedingte Kündigung • Voraussetzungen für krankheitsbedingte Kündigung: • Erhebliche Fehlzeiten (6 Wochen), negative Gesundheitsprognose zum Zeitpunkt der Kündigung • nicht mehr hinnehmbare betriebliche oder wirtschaftliche Belastungen für den Arbeitgeber, z.B. - Betriebsstörungen (u.a. Überlastung der verbliebenen Belegschaft)- wirtschaftliche Belastungen (z.B. Entgeltfortzahlungskosten für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen pro Jahr) • Interessenabwägung zw. Beendigungsinteresse des Arbeitgebers und Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers, u.a. Berücksichtigung von - Alter und Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers- etwaige betriebliche Ursachen für die Erkrankung- Dauer des ungestörten Verlaufs des Arbeitsverhältnisses • Kann der Arbeitnehmer auf einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz beschäftigt werden, ist krankheitsbedingte Kündigung auszuschließen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Bei der Planung von Gesundheitsförderungs-maßnahmen Dr. Diethard Kuhne

  25. BEM und krankheitsbedingte Kündigung • Die Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer (verhaltensbedingten) Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen. BAG, Urteil vom 07.12.2006 – 2 AZR 182/06 - • Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen. Führt der Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement durch, kann dies Folgen für die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Prüfung der betrieblichen Auswirkungen von erheblichen Fehlzeiten haben. Der Arbeitgeber kann sich dann nicht pauschal darauf berufen, ihm seien keine alternativen, der Erkrankung angemessenen Einsatz-möglichkeiten bekannt. BAG, Urteil vom 12.07.2007 – 2 AZR 716/06 Bei der Planung von Gesundheitsförderungs-maßnahmen Dr. Diethard Kuhne

More Related